FrG 1997: § 36 Abs 2 Z 8 (Aufenthaltsverbot; befristetes; Beschäftigung im Sinne des AuslBG; Feststellungen zur Person des Arbeitgebers notwendig)
VwGH 2003/21/0064, 21. 11. 2006
Die Beh erster Instanz hat gegen den Bf, einen slowakischen Staatsangehörigen, gem § 36 Abs 1 und Abs 2 Z 8 iVm den §§ 37 bis 39 des FrG 1997 ein auf sechs Jahre befristetes Aufenthaltsverbot erlassen und die aufschiebende Wirkung einer Berufung gegen diesen B aberkannt.