LDG: § 4 Abs 6 (Auswahl der Bewerber, Kriterien, Ermächtigung der Landesgesetzgebung und der Kollegien der Bezirksschulräte bzw Landesschulräte zur Erlassung näherer Bestimmungen, bloße Selbstbindungsnormen)
§ 8 Abs 2 (Ernennung mit Verleihung einer schulfesten Stelle)