BDG 1979 § 178 (Universitätsassistent, Definitivstellung, Voraussetzungen, einziges wissenschaftliches Werk, widersprechende Gutachten)
VwGH 2006/12/0021, 20. 12. 2006
1. Vom hier nicht vorliegenden Fall, in dem der Definitivstellungswerber neben einer bloßen Überarbeitung seiner Dissertation keine weiteren wissenschaftlichen Arbeiten vorlegen kann (VwGH 4. 7. 2001, 98/12/0174), abgesehen, kann auch ein einziges wissenschaftliches Werk ausreichen, wenn dessen sachverständige Würdigung ergibt, dass hiedurch die für die Definitivstellung erforderlichen wissenschaftlichen Qualifikationen erbracht wurden. Dies wäre hier jedenfalls dann der Fall, wenn die Gutachten jener Professoren als schlüssig zu qualifizieren sind, welche zum Ergebnis gelangten, die Bf habe eine ausreichende wissenschaftliche Qualifikation nachgewiesen. Ein - nach den Umständen des jeweiligen Falles nicht tolerierbares - krasses Abweichen von dem im betreffenden Fach üblichen quantitativen Standard (VwGH 30. 5. 2001, 96/12/0019; 4. 7. 2001, 98/12/0174) ergibt sich aus den Feststellungen im angef B nicht.