BDG 1979 § 75 Abs 3 (Karenzurlaub, Berücksichtigung für zeitabhängige Rechte)
§ 236b Abs 2 (Versetzung in den Ruhestand, beitragsgedeckte Gesamtdienstzeit)
§ 236b Abs 6 (ebenso, bescheidmäßige Feststellung der beitragsgedeckten Gesamtdienstzeit; Berücksichtigung der Karenzurlaubszeit, keine Bindungswirkung für Ruhegenussbemessung)