Bgld BauG: § 18 Abs 2 (Baubewilligung; Entscheidung binnen drei Monaten; Frist gilt auch ohne ausdrückliche gesetzliche Anordnung für das Berufungsverfahren, gleichgültig, wer Berufung erhoben)
Bgld BauG: § 18 Abs 2 (Baubewilligung; Entscheidung binnen drei Monaten; Frist gilt auch ohne ausdrückliche gesetzliche Anordnung für das Berufungsverfahren, gleichgültig, wer Berufung erhoben)