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VwGH 2005/05/0021, 10. 10. 2006 (Baurecht)

JudikaturVwGHZfV 2007/1813ZfV 2007, 806 Heft 4 v. 13.9.2007

Oö BauO 1994: § 36 Abs 1 (Bebauungsplan, geringfügige Abweichungen, Bewilligung, Voraussetzungen; Durchbrüche im Dach in höherem Umfang als nach Bebauungsplan zulässig; Beschränkung laut Bebauungsplan auf die Hälfte der Fassadenbreite; Summe der Durchbrüche 7,25 statt 5,80 m, keine geringfügige Abweichung)

§ 36 Abs 2 (Abweichungen von den Fluchtlinien)

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