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VwGH 2003/06/0136, 19. 9. 2006 (Baurecht)

JudikaturVwGHZfV 2007/1808ZfV 2007, 803 Heft 4 v. 13.9.2007

Stmk BauG: § 4 Z 27 (Garage, Begriff; Raum zum Abstellen von Kfz; offene Garage, oberirdische Garage oder Garagenabschnitt, die/der unmittelbar ins freie führende und so verteilte unverschließbare Öffnungen in einer Größe von insgesamt mindestens einem Drittel der Gesamtfläche der Umfassungswände hat, dass die ständige natürliche Durchlüftung gewährleistet; in ein Gebäude integrierter Abstellplatz, einheitliche Dachkonstruktion, zur Nachbargrenze hin situiert; Einhaltung des Seitenabstands geboten)

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