ASchG: § 14 Abs 1 (Unterweisung der Arbeitnehmer über Sicherheit und Gesundheitsschutz; Nachweislichkeit; Auslegung; Massstab des § 9 Abs 4 VStG; kein aus der Zeit vor dem Unfall stammender Nachweis)
VStG: 9 Abs 2 und 4 (verantwortlicher Beauftragter; Zustimmungsnachweis aus der Zeit vor Begehung der Tat)