ApG: § 12 Abs 2 (Betrieb einer Apotheke in der Rechtsform einer Personengesellschaft; Ausschluss von Gesellschaftern einer eine öffentliche Apotheke betreibenden Personengesellschaft, die nicht Konzessionsinhaber sind, von der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis, für die sozialversicherungsrechtlich Beurteilung unerheblich)