VVG: § 5 Abs 2 (Androhung einer Zwangsstrafe, Einräumung einer angemessenen Frist zur Erfüllung der Verpflichtung, neuerliche Verhängung einer bereits verhängten Zwangsstrafe)
2005/05/0020, 31. 7. 2006
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen B wurde über die Bf gem § 5 VVG eine Zwangsstrafe durch Anordnung einer dreitägigen Haft verhängt.