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VwGH 2006/10/0075, 31. 5. 2006 (Verwaltungsverfahren)

VerwaltungsverfahrenZfV 2007/1401ZfV 2007, 591 Heft 3a v. 13.8.2007

AVG: § 63 Abs 4 (Berufung, Verzicht)

2006/10/0075, 31. 5. 2006

1. Voraussetzung für einen rechtswirksamen Berufungsverzicht ist, dass er frei von Willensmängeln und in Kenntnis seiner Rechtsfolgen abgegeben wurde (Rsp bei Walter/Thienel, VerwVerfahren I2 [1998] 1194 f).

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