AVG: § 7 Abs 1 Z 4 (Befangenheit von Verwaltungsorganen; sonstige wichtige Gründe; keine bei einer Strafanzeige gegen ein UVS-Mitglied in einem anderen Verfahren ohne Hinzutreten weiterer begründeter Umstände)
AVG: § 7 Abs 1 Z 4 (Befangenheit von Verwaltungsorganen; sonstige wichtige Gründe; keine bei einer Strafanzeige gegen ein UVS-Mitglied in einem anderen Verfahren ohne Hinzutreten weiterer begründeter Umstände)