AVG: § 10 Abs 1 (Vertreter; keine allgemeine gesetzliche Vertretungsmacht für Ehegatten)
2005/07/0035, 1. 6. 2006
Die ErstBf war bei der außerordentlichen Vollversammlung trotz erfolgter Einladung nicht anwesend.
AVG: § 10 Abs 1 (Vertreter; keine allgemeine gesetzliche Vertretungsmacht für Ehegatten)
2005/07/0035, 1. 6. 2006
Die ErstBf war bei der außerordentlichen Vollversammlung trotz erfolgter Einladung nicht anwesend.