AVG: § 71 Abs 1 Z 1 (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Fristversäumnis mit Rechtsnachteil durch unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis, Voraussetzung für Fristversäumnis zur Berufungserhebung, wirksame Zustellung des anzufechtenden Bescheides)
ZustG: § 9 Abs1 zweiter Satz idF BGBl I 1998/158 (Zustellungsbevollmächtigter, Bezeichnung als Empfänger, Heilung durch tatsächliches Zukommen an Zustellungsbevollmächtigten)