AVG § 6 Abs 1 (Behörde; Wahrnehmung sachlicher und örtlicher Zuständigkeit von Amts wegen; bei Unzuständigkeit: ohne Aufschub Weiterleitung an zuständige Stelle auf Gefahr des Einschreiters oder Weisung des Einschreiters an diese)
2004/21/0259, 22. 6. 2006