AVG: § 45 Abs 2 (Beweise, freie Beweiswürdigung, Schlüssigkeit der Beweiswürdigung, schlagwortartige Beurteilung des Vorbringens ohne Bezugnahme auf konkrete Angaben)
2004/01/0237, 29. 6. 2006
Unschlüssige Beweiswürdigung: Die bel Beh hat sich die im erst-instanzlichen B wiedergegebene Beweiswürdigung zu eigen gemacht. Diese Beweiswürdigung stützt sich darauf, dass die Angaben des Bf „äußerst rudimentär“ seien, der Vortrag der Fluchtgeschichte sei „blass, wenig detailreich, gänzlich oberflächlich und daher nicht glaubhaft“. Diese schlagwortartige Beurteilung des Vorbringens ist mangels Bezugnahme auf konkrete Angaben des Bf nicht nachvollziehbar (VwGH 24. 8. 2004, 2003/01/0010). Auch unzureichende Berücksichtigung von Ergebnissen eines unfallchirurgischen SV-GA zu behaupteten Verletzungsfolgen.