AVG: § 63 Abs 5 (Berufung, zweiwöchige Frist, Voraussetzung der rechtswirksamen Zustellung des angefochtenen Bescheides; mögliche Unwirksamkeit der Zustellung an Asyl-
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werber persönlich wegen dessen Minderjährigkeit; schlüssige Beweiswürdigung zur Altersfrage, gegebenenfalls Verhandlungspflicht)