VStG: § 31 Abs 2 (Verjährung; Verfolgungsverjährungsfrist; Verkehrsunfall; Erstattung einer Strafanzeige, Nichteinrechnung der Zeit bis zum Einlangen der Mitteilung über Zurücklegung der Anzeige oder rechtskräftige Beendigung ohne Schuldspruch)
§ 45 Abs 1 Z 3 (Einstellung; Umstände, die die Verfolgung ausschließen; Verfolgungsverjährung)