VwGG: § 41 (Sachentscheidung, Prüfungsmaßstab, Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides; keine Aufhebungsbefugnis, um die Anwendung einer danach erlassenen milderen Strafbestimmung zu ermöglichen)
2006/03/0052, 4. 5. 2006