VwGG: § 34 Abs 1 (Zurückweisung; Beschwerdelegitimation, keine)
2006/02/0093, 23. 5. 2006
Mit angef B wurde der Straßengenossenschaft des Interessentenweges K als Straßenerhalter, vertreten durch den Obmann (das ist der Bf) gem § 32 Abs 1 StVO ein Auftrag zur Anbringung einer Einrichtung zur Sicherung des Verkehrs erteilt. Dieser Auftrag richtet sich ausschließlich an die Straßengenossenschaft und nicht an den Bf, der die dagegen gerichtete Beschwerde in seiner Eigenschaft als physische Person einbrachte. Zurückweisung.