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VwGH 2006/02/0093, 23. 5. 2006 (Verwaltungsgerichtsbarkeit)

VerwaltungsgerichtsbarkeitZfV 2007/1349ZfV 2007, 577 Heft 3a v. 13.8.2007

VwGG: § 34 Abs 1 (Zurückweisung; Beschwerdelegitimation, keine)

2006/02/0093, 23. 5. 2006

Mit angef B wurde der Straßengenossenschaft des Interessentenweges K als Straßenerhalter, vertreten durch den Obmann (das ist der Bf) gem § 32 Abs 1 StVO ein Auftrag zur Anbringung einer Einrichtung zur Sicherung des Verkehrs erteilt. Dieser Auftrag richtet sich ausschließlich an die Straßengenossenschaft und nicht an den Bf, der die dagegen gerichtete Beschwerde in seiner Eigenschaft als physische Person einbrachte. Zurückweisung.

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