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VwGH 2006/01/0250, 29. 6. 2006 (Verwaltungsgerichtsbarkeit)

VerwaltungsgerichtsbarkeitZfV 2007/1347ZfV 2007, 577 Heft 3a v. 13.8.2007

VwGG: § 46 Abs 3 erster Fall (Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, zweiwöchige Antragsfrist)

§ 46 Abs 6 (keine Wiedereinsetzung gegen Versäumung der Frist zur Stellung des Wiedereinsetzungsantrages)

ZustG: § 8 Abs 1 (Änderung der Abgabestelle bei laufendem Verfahren, von dem Partei Kenntnis hat, unverzügliche Mitteilung an Behörde)

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