UVP-G 2000: § 2 Abs 1 Z 1 (Vorhaben, für die keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist)
§ 3 Abs 6 (Nichtigkeit von Genehmigungen vor Abschluss einer Umweltverträglichkeitsprüfung oder Einzelfallprüfung für UVP-pflichtige Vorhaben)
UVP-G 2000: § 2 Abs 1 Z 1 (Vorhaben, für die keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist)
§ 3 Abs 6 (Nichtigkeit von Genehmigungen vor Abschluss einer Umweltverträglichkeitsprüfung oder Einzelfallprüfung für UVP-pflichtige Vorhaben)