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VwGH 2004/02/0389, 23. 5. 2006 (Straßenpolizei)

StraßenpolizeiZfV 2007/1312ZfV 2007, 565 Heft 3a v. 13.8.2007

StVO: § 45 Abs 2 (Ausnahmen in Einzelfällen; Ausnahme von Geboten oder Verboten; Kurzparkzone; Bewilligung, Voraussetzungen; Aufgabenerfüllung nur mit besonderen Erschwernissen; keine; strenger Beurteilungsmassstab)

2004/02/0389, 23. 5. 2006

Mit angef B wurde der A des Bf auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung von der Kurzparkzone in Schwechat (höchstzulässige Parkdauer 120 Minuten) für zwei Kfz abgewiesen.

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