StbG: § 10 Abs 1 (Verleihung der Staatsbürgerschaft, Voraussetzungen, ua ununterbrochener Hauptwohnsitz im Bundesgebiet seit mindestens 10 Jahren, Begriff, Fortbestehen eines Hauptwohnsitzes, Aufrechterhaltung der Beziehungen zum Inland, animus domiciliandi, kombinierte Betrachtung von objektiven und subjektiven Kriterien, polizeilichen Meldung bloße Indizwirkung)