StbG: § 10 Abs 1 Z 6 (bejahende Einstellung zur Republik und Gewähr für mangelnde Gefahr für die öffentliche Ruhe, Ordnung oder Sicherheit, Gesamtverhalten des Einbürgerungswerbers, Charakterbild, Prognose, StVO-Übertretung, Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, Erfordernis der Auseinandersetzung mit Ausmaß und näheren Umständen der Delikte als Grundlage für die Prognoseentscheidung)
2002/01/0270, 16. 7. 2006