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VwGH 2005/08/0145, 28. 6. 2006 (Sozialversicherung)

SozialversicherungZfV 2007/1297ZfV 2007, 559 Heft 3a v. 13.8.2007

NotstandshilfeV: §2 Abs 2 idF 1989/388 (Beurteilung der Notlage; Berücksichtigung der gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse des (der) Arbeitslosen sowie des mit dem Arbeitslosen (der Arbeitslosen) im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehepartners (Lebensgefährten bzw der Lebensgefährtin); Vorübergehende Abwesenheit oder Fernbleiben zur Vermeidung der Anrechnung des Einkommens führt nicht zur Auflösung des gemeinsamen Haushalts)

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