AlVG 1977: § 16 Abs 3 idF BGBl I 2003/128 (Ruhen des Arbeitslosengeldes; Antrag des Arbeitslosen; Anhörung des Regionalbeirates; Gewährung: drei Monate während Leistungsanspruch; berücksichtigungswürdige Umstände: Interesse der Beendigung der Arbeitslosigkeit, Auslandsreise zur Arbeitsplatzsuche, Vorstellung, Ausbildung oder zwingende familiäre Gründe)