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VwGH 2005/08/0121, 17. 5. 2006 (Sozialversicherung)

SozialversicherungZfV 2007/1294ZfV 2007, 557 Heft 3a v. 13.8.2007

ASVG § 4 Abs 5 idF BGBl 1996/600 (Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung; dienstnehmerähnliche, entgeltliche Beschäftigung für Auftraggeber (Gebietskörperschaft); Regelmäßigkeit: mehr als drei Vereinbarungen innerhalb der letzten sechs Kalendermonate oder Dauer der Tätigkeit länger als zwei Kalendermonate)

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