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VwGH 2006/11/0053, 23. 5. 2006 (Militärwesen)

MilitärwesenZfV 2007/1254ZfV 2007, 538 Heft 3a v. 13.8.2007

WehrG 2001: § 24 Abs 1 (Einberufung zum Präsenzdienst)

§ 25 Abs 1 Z 4 (Ausschluss von der Einberufung, wenn Wehrpflichtiger nachweislich in einer laufenden Schul- oder Hochschulausbildung am Beginn jenes Kalenderjahres stand, in dem jene Stellung begann, bei der erstmals oder neuerlich seine Tauglichkeit festgestellt wurde; hier: Schulwechsel schadet nicht, da Ausbildung die gleiche bleibt)

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