FSG: § 7 Abs 3 Z 10 idF BGBl I 2002/129 (Verkehrszuverlässigkeit; bestimmte Tatsache; strafbare Handlung; Einstellung des Strafverfahrens nach Rücktritt von der Verfolgung durch den Staatsanwalt bzw durch das Gericht im Rahmen einer Diversion entfaltet keine Bindung)
2004/11/0201, 23. 5. 2006