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VwGH 2003/11/0162, 20. 6. 2006 (KRAFTFAHRRECHT)

KRAFTFAHRRECHTZfV 2007/1238ZfV 2007, 531 Heft 3a v. 13.8.2007

FSG: § 28 Abs 1 (Wiederausfolgung des Führerscheines nach Ablauf der Entziehungsdauer, wenn die gemäß Abs 2 angeordneten Nachweise erbracht werden, keine Gründe für eine Entziehung mehr gegeben sind und die Entziehungsdauer kürzer als 18 Monate war)

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