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VwGH 2003/03/0184, 4. 5. 2006 (Jagdrecht)

JagdrechtZfV 2007/1226ZfV 2007, 526 Heft 3a v. 13.8.2007

Tir JagdG 1983: § 52 Abs 2 lit b (Anordnung der Errichtung, Verlegung oder Auflassung von (Rotwild-)Futterplätzen, soweit zur Vermeidung von Wildschäden erforderlich; Anordnung der ausschließlichen Vorlage von Heu von dieser Bestimmung nicht gedeckt)

§ 52 Abs 4 (Maßnahmen nach § 52 Abs 2 lit b, wenn Wildschäden auf die ungünstige Lage des Futterplatzes oder auf das Fehlen einer Fütterung zurückzuführen sind)

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