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VwGH 2006/04/0055, 24. 5. 2006 (Gewerberecht)

GewerberechtZfV 2007/1220ZfV 2007, 524 Heft 3a v. 13.8.2007

GewO: § 87 Abs 2 (Entziehung der Gewerbeberechtigung, kein hinreichendes Vermögen zur Deckung der Kosten des Konkursverfahrens; keine, wenn Gewerbeausübung vorwiegend im Interesse der Gläubiger gelegen ist; keine Parteistellung eines Gläubigers)

2006/04/0055, 24. 5. 2006

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