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VwGH 2006/21/0001, 18. 5. 2006 (Fremdenpolizei)

FremdenpolizeiZfV 2007/1203ZfV 2007, 519 Heft 3a v. 13.8.2007

FrG 1997 § 47 Abs 3 Z 2 (begünstigte Drittstaatsangehörige: Verwandte in absteigender Linie bis Vollendung des 21. Lebensjahres, darüber hinaus sofern Unterhaltsgewährung)

§ 89 Abs 1 (Sachliche Zuständigkeit; Niederlassungsbewilligungen; Landeshauptmann; Interesse der Einfachheit, Zweckmäßigkeit oder Sparsamkeit: BVB)

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