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VwGH 2005/01/0016, 29. 6. 2006 (Fremdenpolizei)

FremdenpolizeiZfV 2007/1181ZfV 2007, 507 Heft 3a v. 13.8.2007

AsylG 1997: § 6 Abs 1 Z 3 idF BGBl I 2003/101 (Abweisung von Asylanträgen als offensichtlich unbegründet, kein begründeter Hinweis auf ein Flüchtlingseigenschaft oder Vorliegen subsidiärer Schutzgründe, keine Geltendmachung von Asylgründen oder subsidiären Schutzgründen)

§ 8 Abs 1 idF BGBl I 2003/101 (Subsidiärer Schutz, Entscheidung bei Abweisung des Asylantrages, damit zu verbindende Feststellung der Zulässigkeit der Zurückweisung,

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