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VwGH 2004/01/0155, 8. 6. 2006 (Fremdenpolizei)

FremdenpolizeiZfV 2007/1170ZfV 2007, 502 Heft 3a v. 13.8.2007

AsylG 1997: § 1 Z 4 (Begriffsbestimmungen, Herkunftsstaat, Staat, dessen Staatsangehörigkeit der Fremde hat bzw bei Staatenlosigkeit Staat des früheren gewöhnlichen Aufenthaltes; Kosovo, Teilgebiet von Serbien und Montenegro, eigenes Bezugsobjekt für Gefährdungsprüfung; keines, bei nicht aus dem Kosovo stammenden Staatsangehörigen von Serbien und Montenegro; keine interne Fluchtalternative in den Kosovo für Südserben)

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