FrG 1997: § 10 Abs2 Z 2 (Versagung Einreise- oder Aufenthaltstitel; Gefährdung öffentlicher Interessen; finanzielle Belastung einer Gebietskörperschaft; ausgenommen Belastung aufgrund gesetlichen Anspruches)
2003/21/0166, 22. 6. 2006
Den von ihr herangezogenen Versagungsgrund sah die bel Beh allein deswegen als verwirklicht, weil gegen den Ehemann der Bf, der eine Verpflichtungserklärung abgegeben hat, ein Aufenthaltsverbot verhängt wurde. Obwohl der Beschw gegen das Aufenthaltsverbot die aufschiebende Wirkung zuerkannt wurde, sei die Verpflichtungserklärung „nicht tragfähig“.