HochleistungsstreckenG: § 6 Abs 1 (Festsetzung der Höhe der Entschädigung im Enteignungsbescheid des Landeshauptmannes)
§ 6 Abs 2 idF vor BGBl I 2003/112 (Unzulässigkeit einer Berufung gegen die Höhe der Entschädigung; sukzessive Zuständigkeit des Bezirksgerichtes)