UVP-G 2000: § 3 Abs 2 ( Überschreiten der im Anhang 1 festgelegten Schwellenwerte durch
Kumulation der Auswirkungen mehrerer in einem räumlichen Zusammenhang stehender Vorhaben; diesbezügliche bescheidmäßige Feststellung erforderlich)
§ 3 Abs 7 (Feststellungsbescheid, ob Projekt UVP-pflichtig; Bindung für alle relevanten Verfahren