GehG: § 13a Abs 1 (Übergenuss, Rückersatz, Voraussetzungen, Gutgläubigkeit; objektive Erkennbarkeit, Bezugszettel)
§ 13a Abs 3 (ebenso, auf Verlangen bescheidmäßige Feststellung)
§ 13b (Verjährung, keine, Geltendmachung des Anspruches auf Rückforderung von Übergenuss durch Abzug von den Bezügen)