B-GBG: § 15 (beruflicher Aufstieg von Beamtinnen und Beamten, Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes, Schadenersatzpflicht des Bundes)
DVG: § 2 Abs 2 (Zuständigkeit als Dienstbehörden erster Instanz)
§ 2 Abs 6 (ebenso, aus dem Dienststand ausgeschiedene Personen)