BDG: § 44 Abs 1 (Weisungsbefolgung; Unterlassung der bereits aufgenommenen Nebenbeschäftigung, unbestimmte Weisung)
§ 56 Abs 2 (Nebenbeschäftigung, erwerbsmäßige, Meldepflicht)
§ 93 Abs 2 (Strafbemessung bei mehreren Dienstpflichtverletzungen)
BDG: § 44 Abs 1 (Weisungsbefolgung; Unterlassung der bereits aufgenommenen Nebenbeschäftigung, unbestimmte Weisung)
§ 56 Abs 2 (Nebenbeschäftigung, erwerbsmäßige, Meldepflicht)
§ 93 Abs 2 (Strafbemessung bei mehreren Dienstpflichtverletzungen)