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VwGH 2004/12/0210, 30. 5. 2006 (Dienstrecht)

DienstrechtZfV 2007/1123ZfV 2007, 478 Heft 3a v. 13.8.2007

Bgld Landesbeamten-BesoldungsrechtsG 2001: § 10 Abs 9 (Vorrückungsstichtag, Vollanrechnung von Zeiten, besondere Bedeutung)

2004/12/0210, 30. 5. 2006

1. Wenn Vordienstzeiten bereits im Vertragsbedienstetenverhältnis voll angerechnet worden sind, dann ist hinsichtlich solcher Zeiten für die Vollanrechnung im öff-rechtlichen Dienstverhältnis eine (eingeschränkte) gesetzliche Bindungswirkung statuiert worden. Umgekehrt ist aus der Tatsache der Nichtanrechnung von Vordienstzeiten im privatrechtlichen Dienstverhältnis aber kein Ausschluss dieser Möglichkeit für die Anrechnung im öff-rechtlichen Dienstverhältnis vorgesehen. Es ist also jedenfalls geboten, in einem Verfahren nach § 10 Abs 9 Bgld Landesbeamten-BesoldungsrechtsG 2001 (LBBG 2001) - selbst wenn vorher nach § 26 Abs 3 VBG iVm § 2 LandesvertragsbedienstetenG 1985, LGBl 49, hinsichtlich der Vollanrechnung negativ entschieden worden sein sollte - neuerlich ein entsprechendes Verwaltungsverfahren durchzuführen, das aber mangels Konkretisierung des Tatbestandes des § 10 Abs 9 LBBG 2001 nicht vor dem Beginn des öff-rechtlichen Dienstverhältnisses des Beamten erfolgen kann (VwGH 15. 10. 2003, 2000/12/0237).

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