GehG: § 12 Abs 3 (Vorrückungsstichtag, Vollanrechnung von Zeiten, Rechtsanwaltsanwärterin, fehlende Zustimmung des Bundesministeriums für öffentliche Leistung und Sport)
2003/12/0157, 5. 7. 2006
1. Nach stRsp des VwGH ist eine Vortätigkeit für die erfolgreiche Verwendung eines Beamten von Bedeutung, wenn sie sich als eine ihrer Ursachen darstellt. Von besonderer Bedeutung ist sie dann, wenn der durch sie verursachte Erfolg der Verwendung ohne sie nur in einem beträchtlich geringeren Maße gegeben wäre (VwGH 14. 6. 1995, 94/12/0065).