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VwGH 2004/06/0125, 28. 3. 2006 (Datenschutz)

DatenschutzZfV 2007/1110ZfV 2007, 473 Heft 3a v. 13.8.2007

DSG: § 27 Abs 4 (Antrag auf Richtigstellung oder Löschung; 8-Wochen-Frist, dem Antrag entsprechen oder Gründe der Nichtvornahme mitteilen; kein Recht auf Mitteilung nach - wenn auch verspäteter - antragsgemäßer Löschung)

DSG: § 31 Abs 2 (Beschwerde an Datenschutzkommission; zulässig nur, solange Löschung noch nicht durchgeführt ist)

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