DSG: § 27 Abs 4 (Antrag auf Richtigstellung oder Löschung; 8-Wochen-Frist, dem Antrag entsprechen oder Gründe der Nichtvornahme mitteilen; kein Recht auf Mitteilung nach - wenn auch verspäteter - antragsgemäßer Löschung)
DSG: § 31 Abs 2 (Beschwerde an Datenschutzkommission; zulässig nur, solange Löschung noch nicht durchgeführt ist)