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VwGH 2006/07/0021, 6. 7. 2006 (Abfallwirtschaft)

AbfallwirtschaftZfV 2007/1078ZfV 2007, 460 Heft 3a v. 13.8.2007

AWG 2002: § 7 Abs 5 idF BGBl I 2002/102 (Ausstufung zum Zweck der Deponierung; Voraussetzungen; Ausstufung kommt nur in Betracht, wenn auch die Einbringung der Abfälle in die Deponie zulässig ist)

2006/07/0021, 6. 7. 2006

Im Beschwerdefall liegt eine Ausstufung für Zwecke der Deponierung vor. Diese Ausstufung ist daher nach § 7 Abs 5 AWG 2002 zu beurteilen.

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