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VwGH 2004/07/0141, 6. 7. 2006 (Abfallwirtschaft)

AbfallwirtschaftZfV 2007/1075ZfV 2007, 458 Heft 3a v. 13.8.2007

ALSAG: § 4 Z 3 idF BGBl 1996/201: (Beitragsschuldner ist derjenige, der mit Abfällen Geländeunebenheiten verfüllt oder Geländeanpassungen vornimmt oder Abfälle in geologische Strukturen einbringt; es kommt darauf an, wer die Verfüllungstätigkeit veranlasst oder in wessen Verantwortung sie vorgenommen wurde; sind mehrere Personen betroffen, ist grundsätzlich der Reihenfolge des § 4 zu folgen)

2004/07/0141, 6. 7. 2006

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