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VfGH A 8/06, 26. 9. 2006 (Verwaltungsstrafrecht)

JudikaturVerwaltungsstrafrechtZfV 2007/1790ZfV 2007, 766 Heft 3 v. 13.8.2007

VStG: § 49a Abs 9 (Anonymverfügung; Zahlung nach Fristablauf; Anrechnung oder Rückzahlung; keine wenn sich Behörde mit Rückzahlung begnügt)

A 8/06, 26. 9. 2006

Seite 766


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