VfGG: § 33 (Wiedereinsetzung; Möglichkeit, einen Rechtsbehelf zu ergreifen, falsch eingeschätzt; dies rechtfertigt auch dann keine Wiedereinsetzung, wenn irrige Rechtsansicht verbreitet war)
B 790/05, 3507/05, 3508/05, 21. 6. 2006
VfGG: § 33 (Wiedereinsetzung; Möglichkeit, einen Rechtsbehelf zu ergreifen, falsch eingeschätzt; dies rechtfertigt auch dann keine Wiedereinsetzung, wenn irrige Rechtsansicht verbreitet war)
B 790/05, 3507/05, 3508/05, 21. 6. 2006